STÄRKE - GLÜCK - ZUFRIEDENHEIT

Der Therapieablauf gestaltet sich im Allgemeinen wie folgt

1) Terminvereinbarung

Zur Therapieanfrage kontaktieren Sie mich bitte vorzugsweise über meine Mobilfunknummer.
Alternativ erreichen Sie mich auch über meine eMail-Adresse.

Generelle Informationen

  • Für die Therapieanfrage bedarf es keinerlei Überweisungen!
  • Sollte die Terminanfrage im Zusammenhang mit einem akuten Notfall stehen – der im Allgemeinen von der Praxis ad hoc nicht behandelt werden kann – verweise ich auf Notfallkontakte.

2) Sprechstunde

Ziele

  • Schilderung der Beschwerden durch den Patienten
  • Erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen durch die Therapeutin


ACHTUNG - Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit

  • Elektronische Gesundheitskarte
  • bisherige Facharzt- sowie Therapie-Befunde

3) Probatorik

Ziele

  • Klärung des Therapiebedarfs sowie Formulierung des Behandlungsplans
  • Beiderseitige Beurteilung der Qualität der Vertrauensbasis zwischen Patient*in, Eltern, anderen Bezugspersonen und der Therapeutin (Sollten Patient*in und/oder Therapeutin den Eindruck haben, keine hinreichende Vertrauensbasis aufbauen zu können, besteht selbstverständlich die Möglichkeit eines Therapeutenwechsels).

 
Generelle Informationen

  • Für gesetzlich Versicherte werden alle Behandlungskosten vollumfänglich durch die Krankenkasse übernommen.
  • Privat Versicherte erfragen bitte im Vorfeld die Umfänge der Kostenübernahme als auch mögliche und nötige Voraussetzungen bei ihrer Krankenkasse (Die Therapieleistungen für privat Versicherte richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten - GOP ).

4) Therapieantrag

Entscheiden sich sowohl Patient*in als auch Therapeutin für die gemeinsame Therapiedurchführung, beantragt die Therapeutin die Kosten-Übernahme bei der Krankenkasse.

5) Therapie-Durchführung

Nach Zusage der Kosten-Übernahme durch die Krankenkasse startet die Therapie.

Generelle Informationen

  • Zu Therapiebeginn wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, der den organisatorischen Ablauf der Therapie regelt.
  • Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei getrennt lebenden Elternteilen von beiden Elternteilen das Behandlungseinverständnis erforderlich ist.
  • Ab dem vollendetem 15. Lebensjahr benötigen die Patienten zur Therapiedurchführung keine Zustimmung der Eltern mehr.
  • Einzelsitzungen finden in der Regel ein Mal pro Woche für 50 Minuten statt.
  • Für den Fall dass besondere Umstände gegen eine Therapiedurchführung in den Praxisräumen sprechen, besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Videosprechstunden. Diese sind rechtzeitig im Vorfeld der jeweiligen Sitzung mit dem Therapeuten zu terminieren.
  • Alle Therapieinhalte unterliegen der psychotherapeutischen Schweigepflicht!


 Therapieformen

  • Kurzzeittherapie: 24x Einzelsitzung mit dem/der Patienten*in + 6x Einzelsitzung mit Eltern und/oder Bezugspersonen
  • Langzeittherapie: 60x Einzelsitzung mit dem/der Patienten*in + 15 Einzelsitzungen mit Eltern und/oder Bezugspersonen